AGB

Veranstaltung: Mystic Creatures Festival (06.-10.09.2024)
Veranstalter: Mystic Creatures UG (haftungsbeschränkt)
Anschrift: Samariterstraße 27, 10247 Berlin

Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln das Verhältnis zwischen der Mystic Creatures UG ( “Veranstalter”) und dem Vertragspartner (“BesucherIn”) bezüglich der Teilnahme und dem Ticketverkauf für das Mystic Creatures Festival.
Mit Erwerb der Eintrittskarte stimmt der/die BesucherIn den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen zu. Ergänzend gelten die Hausordnung und die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.
1.2 Der Veranstalter behält sich vor, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der Website: https://www.mysticcreaturesfestival.com/AGB

Kaufvertrag
2.1 Durch den Ticketkauf geht der/die KartenerwerberIn einen Kaufvertrag mit
der Mystic Creatures UG ein. Mit Kauf eines Tickets erhält der/die BesucherIn eine
Eintrittsberechtigung und einen garantierten Zeltplatz. Der/Die BesucherIn erhält das
Ticket in Form eines individuellen QR Codes per E-Mail zugesendet.
2.2 Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich oder
privat weiterzuverkaufen.
Davon ausgenommen ist die Weitergabe von Eintrittskarten im Zuge des Erwerbs
unter Freunden oder Bekannten mit dem Zweck des gemeinsamen
Veranstaltungsbesuch. Mit der Weitergabe der Eintrittskarte an einen Dritten tritt der
Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechten und Pflichten in den
Kaufvertrag ein und erkennt diese AGB an.
2.3 Eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von
Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des
Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der
Eintrittsberechtigung.
2.4 Tickets können nur über unseren Ticketshop unter (Website) erworben werden. Es
gelten nur die über diesen Ticketshop erworbenen Tickets.

Umtausch, Widerrufsrecht
Ein Rückgaberecht von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen nach § 312g Abs. 2
Nr. 9 BGB. Der Veranstalter behält sich das Recht auf Einzelfallprüfung vor.

Allgemeine Bestimmungen
4.1 Veranstaltung
Das Festival findet vom 06.-10.09.2024 statt. Das Veranstaltungsgelände besteht aus
dem Festivalgelände, dem Campinggelände sowie dem Parkplatz.
4.2 Einlass / Zutrittsberechtigung
Der Einlass zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte (QR-Code) erlaubt.
Die Personalisierung des Festivaltickets ist durch eine vom Veranstalter zur
Verfügung gestellte Website durchzuführen und muss über diese erfolgen. Die
Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlust der
Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Der Zutritt zum Autocamping, sowie das Camping mit dem Auto darauf, ist nur mit
gültigem Autocamping-Ticket in Verbindung mit einer gültigen Eintrittskarte
gestattet.
4.3 Der Zutritt zum Parkplatz, sowie das Parken auf dem Parkplatz ist nur mit gültigem
Parkplatz Ticket in Verbindung mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
4.4 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt auf dem
gesamten Festivalgelände einschließlich Camping- und Parkplatz nicht gestattet.
4.5 Das Mitbringen von Tieren, insbesondere von Hunden, auf das Festivalgelände und
Campinggelände ist nicht gestattet.
4.6 Verstößt der/die BesucherIn gegen die Vorgaben der AGB, der Hausordnung oder
unserem code of conduct, ist der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person
berechtigt, diese/n BesucherIn, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche
Verwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung
auszuschließen. In diesem Fall verlieren die Eintrittskarte und das Festivalbändchen
ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des
Eintrittspreises wie auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind
ausgeschlossen. Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, in besonders
schweren Fällen den Besucher strafrechtlich zu verfolgen und Anzeige zu erstatten.
4.7 Der Zutritt zu allen der Veranstaltung zugehörigen Flächen erfolgt auf eigene Gefahr.
4.8 Der Zutritt erfolgt ausschließlich gegen Entwertung des Tickets erhaltenen
Eintrittsbändchen und nur über die offiziellen Einlasspunkte. Nur mit dem
Eintrittsbändchen ist erneuter Eintritt auf das Gelände möglich. Sich auf dem
Veranstaltungsgelände aufhaltende Personen, ohne gültiges Eintrittsband, werden
des Geländes verwiesen. Der Ordnungsdienst führt am Eingang und entlang des
Geländes, sowie auf dem Parkplatz während der gesamten Dauer der Veranstaltung
Einlass- und Sicherheitskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist
Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst ist befugt, stichprobenartig Taschenkontrollen
und Leibesvisitationen vorzunehmen. Den Aushängen, Zutrittsbestimmungen und
Anweisungen vor Ort ist Folge zu leisten.
4.9 Der Veranstalter behält sich u.a. vor, Personen den Eintritt zu verweigern, die mit
offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homo- oder transphober, sexistischer
Kleidung und Einstellung das Festival betreten wollen. Eine Rückgabe und/oder
Erstattung der Eintrittskarte/des Tickets ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei
denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
4.10 Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, BesucherInnen aus wichtigem
Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der/die BesucherIn nur das Recht
auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, die Verweigerung des
Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person des/der BesucherIn begründet. Ein
darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
4.11 Das Mitbringen von spitzen, sperrigen, gefährlichen und pyrotechnischen
Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung kann der
Eintritt verwehrt oder ein Verweis vom Veranstaltungsgelände ausgesprochen werden.
Der Ermessensspielraum liegt allein beim Veranstalter.
4.12 Müll ist auf dem gesamten Gelände in den dafür bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
4.13 Absage/Abbruch/Verlegung der Veranstaltung
Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung
des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangement, die der/die BesucherIn
einschließlich Reise und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung
trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Ein darüber hinausgehender
Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne
Angabe von Gründen abgesagt werden. Informationen dazu werden rechtzeitig auf der
Website sowie über alle Kanäle bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich vor
Reiseantritt darüber.
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die
Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände
Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung unterbrochen
oder abgesagt werden. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus
sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder
gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von FestivalbesucherInnen durch
Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große
Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder
Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.
Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis
eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in
Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw.
bevorsteht, trifft der Veranstalter nach billigem Ermessen, insbesondere unter
Berücksichtigung der Interessen der BesucherInnen.
4.14 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich, sowie zeitlich
zu verlegen oder bei Abbruch nachzuholen, soweit dies für den/die BesucherIn
zumutbar ist. Wird die Veranstaltung verschoben oder im Falle der Absage oder des
Abbruchs nachgeholt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.

Bild- und Tonaufzeichnungen
5.1 Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt.
Die unerlaubte Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender KünstlerInnen kann
strafrechtliche Folgen haben. Der Veranstalter lehnt bei Verstößen gegen diese
Regelung jegliche Haftung ab.
5.2 Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum
Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand
darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende
Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich
zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger
Aufnahmen direkt über das Internet.
5.3 Auf dem gesamten Festivalgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit
dem Kauf der Eintrittskarte willigt der/die BesucherIn der Anfertigung von Aufnahmen
und der seitens des/der BesucherIn unentgeltlichen Verwendung seines/ihres
Bildnisses und seiner/ihrer Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, sowie
der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein,
die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung
auf dem Festivalgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die
anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie in sozialen Medien, im
Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in
Presseberichten des Veranstalters ein.

Haftung
6.1 Jede/r BesucherIn haftet für den von ihm verursachten Schaden.
6.2 Das Betreten des Festivalgeländes, des Zeltplatzes, der Freiflächen, Waldflächen,
Wasser- und Seeflächen, Badestelle und Räumlichkeiten etc. erfolgt auf eigene Gefahr.
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher
Art ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Sach- und Vermögensschäden,
die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, sowie für
Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit die der Veranstalter vorsätzlich oder leicht
fahrlässig herbeigeführt hat.
6.3 Für Sach- und Vermögensschäden, die durch Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit
herbeigeführt wurden, haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der/die BesucherIn vertrauen darf.
6.4 Die Haftung des Veranstalters, bei Verletzung seiner vertragswesentlichen Pflichten,
ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Insoweit ist
die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem
Risikobereich des/der BesucherIn zuzurechnen sind. Weitergehende Haftungen sind
ausgeschlossen.
6.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die
Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen
sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen
des Veranstalters.
6.6 Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände sowie für Schäden
und Verluste, die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse
oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
6.7 Der/die BesucherIn ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung
für seine/ihre Gesundheit ausgehen kann. Der/die BesucherIn hat selbst darauf zu
achten, dass er/sie sich in einem für ihn zuträglichen Maße Schalleinwirkungen
aussetzt. Ein Gehörschutz (bspw. Earplugs) wird im Veranstaltungsbereich,
insbesondere in der Nähe der Bühnen, dringend empfohlen. Eine Haftung des
Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder
Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob
fahrlässig oder mit Vorsatz.
6.8 Die Benutzung des Park- und Campingplatzes erfolgt auf eigene Nutzung und Gefahr.
Jegliche Haftung und sämtliche Ansprüche für Schäden oder Verlust gegenüber dem
Veranstalter sind ausgeschlossen. Der Zugangsberechtigte akzeptiert die
Hausordnung. Die Benutzung der Campingfläche und des Parkplatzes ist unbewacht,
wir übernehmen keinerlei Haftung.

Programmänderungen
7.1 Das Programm ist zu jederzeit vorläufig und kann jederzeit vom Veranstalter geändert
werden. Änderungen des Programms inklusive Wegfall einzelner KünstlerInnen führen nicht zu einer teilweisen oder kompletten Erstattung des Ticketpreises. Dies schließt
ausdrücklich Künstlerabsagen, die nicht in der Hand des Veranstalters liegen, ein.
7.2 Änderungen während des Festivals werden durch Aushänge und auf allen bekannten
öffentlichen Kommunikationswegen bekannt gegeben. Hieraus können seitens des
Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der
Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

Hausrecht
8.1 Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen,
Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem
gesamten Festivalgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an
Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw.
sind einzuhalten.
8.2 Das Veranstaltungsgelände wird im Rahmen des Festivals zusätzlich mechanisch
bzw. technisch gesichert. Der Versuch, sich auf jegliche Art und Weise unbefugt
Zugang zu dem Veranstaltungsgelände zu verschaffen, ist untersagt. Gegen jede Form
von Hausfriedensbruch werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Keine Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
Der Veranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission
zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Cashless System

Um Restguthaben zu erstatten, loggen Sie sich bitte unter https://mysticcreaturesfestival.com/ in Ihr Weeze-Konto mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort ein. Dann verbinden Sie Ihre 6-stellige Armband-ID auf der Rückseite Ihres Chips, falls noch nicht geschehen. Nun sehen Sie Ihr Restguthaben sowie alle Transaktionen. Unterhalb des Restguthabens finden Sie einen Erstattungsbutton. Dort können Sie Ihre Iban für Ihre Rückerstattung eingeben. Die Rückerstattung wird innerhalb weniger Tage per Banküberweisung bearbeitet. Wenn Sie mit Kreditkarte aufgeladen haben, können Sie die Option Rückerstattung per Kreditkarte nutzen. Dies wird etwas länger dauern.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers Weeze (https://weezevent.com/de/nutzungsbedingungen-weezpay/).
Eine Auszahlung des Restguthaben kann bis zum 30.09.2024 beantragt werden. Danach verfällt der Anspruch auf Auszahlung.

Schlussbestimmungen
10.1 Der Veranstalter hält sich an die in Deutschland gültigen Datenschutzgesetze. Die
Angaben des Käufers werden nur in diesem Rahmen erhoben und ausschließlich zur
Vertragsabwicklung genutzt.
10.2 Es gilt unsere allgemeine Datenschutzerklärung.
10.3 Der Einbindung von AGB des Endkunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
10.4 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich,
eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in
ihrem Regelungsgehalt dem gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
10.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
10.6 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
10.7 Erfüllungsort ist der Campingplatz Inter Nos Błędno 1, Złocieniec, Polen

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